Herr Kristijan Karan wurde von der Bundesrechtsanwaltskammer (BRAK), dem Deutschen Anwaltverein (DAV) und der Deutschen Stiftung für Internationale Rechtliche Zusammenarbeit (IRZ) zur Teilnahme an einem multilateralen Programm für Rechtsanwälte eingeladen, das in Deutschland vom 27. August bis zum 28. September 2023 stattgefunden hat.
Die Bundesrechtsanwaltskammer vertritt als Dachorganisation der 28 Rechtsanwaltskammern seit über 60 Jahren die Interessen der Anwaltschaft auf Bundesebene, in Europa und international. Mit dem Fachwissen, der Kompetenz und der Erfahrung von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten aus verschiedensten Organisationsformen und Tätigkeitsgebieten setzt sie sich insbesondere gegenüber dem Bundestag, dem Bundesrat und den Ministerien für die Sicherung des Rechtsstaates, die Stärkung der unabhängigen anwaltlichen Selbstverwaltung und den Schutz anwaltlicher Kernwerte ein.
Im Deutschen Anwaltverein (DAV) haben sich ca. 60.000 Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte aus über 250 örtlichen Anwaltvereinen im In- und Ausland zusammengefunden, um sich gemeinsam für die Wahrnehmung gleichgerichteter Interessen einzusetzen.
Der DAV hat sich der Wahrung und Förderung aller beruflichen und wirtschaftlichen Interessen der Anwaltschaft und des Anwaltnotariats verschrieben. Wesentliche Arbeitsgebiete des DAV sind die Interessenvertretung, Informationsvermittlung, Fort- und Weiterbildung, die Imagestärkung und - pflege des Berufsstandes sowie die Förderung der Kommunikation unter den Kolleginnen und Kollegen. Daneben fühlt sich der DAV auch der Pflege des Gemeinsinns, der Wahrung der verfassungsmäßigen Ordnung sowie der Grund- und Menschenrechte verpflichtet.
Die Deutsche Stiftung für internationale rechtliche Zusammenarbeit e.V. (IRZ) wurde 1992 auf Initiative des Bundesministeriums der Justiz (BMJ) als eingetragener gemeinnütziger Verein mit Sitz in Bonn gegründet. Der Gründung vorausgegangen waren Anfragen, mit denen die damaligen Umbruchstaaten Mittel-, Ost- und teilweise auch Südosteuropas das BMJ um Unterstützung bei den anstehenden Reformen baten.
Seitdem unterstützt die IRZ derzeit rund 20 Partnerstaaten bei deren rechtlichen und justiziellen Reformvorhaben. Dabei stehen die Weiterentwicklung rechtsstaatlicher und marktwirtschaftlich ausgerichteter Strukturen sowie die Angleichung des nationalen Rechts an das EU-Recht im Fokus der Tätigkeit.
Dieses außergewöhnliche Programm brachte Juristen aus verschiedenen Ländern zusammen, darunter Georgien, die Ukraine, Moldawien, Rumänien, Bulgarien, Ungarn, Bosnien und Herzegowina, Kroatien, die Slowakei, die Tschechische Republik und Serbien.
In der ersten Woche des Programms befanden sich die Teilnehmer in Berlin, wo sie an Meetings, Seminaren und Roundtable- Gesprächen zu zahlreichen spannenden Themen teilnahmen. Insbesondere wurden grenzüberschreitende Transaktionen, internationales Wirtschaftsrecht, die Organisation des Rechtsanwaltsberufs in Deutschland, die Gestaltung und Bearbeitung internationaler Geschäftskontrakte sowie Unternehmensübernahmen im internationalen Kontext besprochen.
Die Teilnahme an diesem Programm war eine unschätzbare Gelegenheit, Teil eines ständig wachsenden Netzwerks deutschsprachiger Anwälte zu werden und die grenzüberschreitende Zusammenarbeit geschätzter Kollegen zu fördern.