Anwaltskanzlei Kristijan Karan

Jährliche Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU – Trier, Deutschland, März 2026

Jährliche Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU – Trier, Deutschland, März 2026
Am 26. und 27. März 2026 hatte ich erneut die Ehre und Gelegenheit, die in Trier, Deutschland, ansässige Akademie für Europäisches Recht (ERA) zu besuchen. Anlass meines Besuchs war meine Teilnahme an der Jährlichen Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU 2026.
Die Konferenz brachte hochrangige Juristinnen und Juristen sowie andere erfahrene Fachleute aus ganz Europa zusammen, um aktuelle Entwicklungen in den Bereichen Vermögensrückgewinnung und Vermögensabschöpfung, Betrug und Korruption, Geldwäschebekämpfung, Kryptowerte, die Tätigkeit der EPPO, AMLA, Sanktionen, Technologie und Compliance zu erörtern.
Sie bot mir eine wertvolle Gelegenheit, mich mit geschätzten Kolleginnen und Kollegen aus ganz Europa fachlich auszutauschen, ein vertieftes Verständnis der aktuellen Entwicklungen sowie der rechtlichen und praktischen Herausforderungen der grenzüberschreitenden Vermögensrückgewinnung und damit zusammenhängender Fragen der Wirtschaftskriminalität zu gewinnen und dadurch die Qualität der rechtlichen Beratung, die unsere Kanzlei Mandanten aus EU-Mitgliedstaaten in mit Serbien verbundenen Angelegenheiten bietet, weiter zu steigern.
Einer der wertvollsten Aspekte der Konferenz war ihr Fokus auf Themen, die für die grenzüberschreitende Rechtspraxis zunehmend an Bedeutung gewinnen, insbesondere Vermögensrückgewinnung und Vermögensabschöpfung, Geldwäschebekämpfung, Sanktionen, regulatorische Compliance sowie die Rolle zentraler europäischer Institutionen wie der EPPO, Eurojust und AMLA. In Angelegenheiten, die finanzielle Schäden, Investitionen, regulatorische Risiken und mit Serbien verbundene Vermögenswerte betreffen, gewinnen diese Themen aufgrund des wachsenden Bedarfs an wirksamer grenzüberschreitender Koordinierung, eines klareren Verständnisses der europäischen Durchsetzungsmechanismen und der zunehmenden praktischen Relevanz unionsrechtlicher und regulatorischer Standards immer mehr an Bedeutung. Die Diskussionen vermittelten wertvolle Einblicke in die rechtlichen und strategischen Erwägungen, die für die Vermögensermittlung, die Rückführung von Geldern, die grenzüberschreitende Koordinierung und den weiteren europäischen Rechtsdurchsetzungsrahmen von Bedeutung sind.
Jährliche Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU – Trier, Deutschland, März 2026
Kristijan Karan im Gespräch mit Kristel Siitam-Nyiri, Europäische Staatsanwältin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO), Luxemburg.
Ein für mein Tätigkeitsfeld besonders bedeutsamer Vortrag wurde von Frau Rita Simões, Senior Specialist for Asset Recovery am Basel Institute on Governance, zu den neuesten Entwicklungen im Bereich der Vermögensrückgewinnung und Vermögensabschöpfung nach der Richtlinie (EU) 2024/1260 gehalten. Ihr Vortrag befasste sich mit einer der zentralen praktischen Fragestellungen in grenzüberschreitenden Verfahren, nämlich wie eine wirksame Vermögensrückgewinnung gewährleistet werden kann, ohne dabei die Grundrechte zu beeinträchtigen, und wie zugleich ein angemessener Ausgleich zugunsten der Geschädigten sichergestellt werden kann. Besondere Aufmerksamkeit galt dem gesamten Zyklus der Vermögensrückgewinnung - der Vermögensermittlung, der Sicherstellung, der Einziehung und der Verwertung – wobei die Notwendigkeit eines frühzeitigen Tätigwerdens, eines effektiven Vermögensmanagements und einer koordinierten grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung besonders hervorgehoben wurde.
Ein besonders wichtiger praktischer Gesichtspunkt dieses Vortrags war der Hinweis darauf, dass sich Vermögenswerte im Rahmen der grenzüberschreitenden Vermögensrückgewinnung häufig schneller verlagern als rechtliche Verfahren voranschreiten, wobei diese Schwierigkeit im Bereich digitaler Vermögenswerte besonders ausgeprägt ist. Hervorgehoben wurde die Lücke, die zwischen der Vermögensermittlung und der Sicherstellung entstehen kann, insbesondere dann, wenn nachrichtendienstlich oder operativ gewonnene Erkenntnisse zunächst noch in prozessual verwertbare Beweismittel überführt werden müssen, formalisierte Rechtsinstrumente eingesetzt werden müssen oder ein koordiniertes Vorgehen über verschiedene Rechtsordnungen hinweg erforderlich ist. Aus der Perspektive der Rechtspraxis in Serbien ist dies besonders relevant in Angelegenheiten, in denen mit Unionsbürgern, Unternehmen oder Verfahren verbundene Vermögenswerte außerhalb der Europäischen Union belegen sein können. In solchen Fällen kann jede Verzögerung die realistischen Aussichten auf eine erfolgreiche Vermögensrückgewinnung erheblich mindern, weshalb der frühzeitigen Vermögensermittlung, der rechtzeitigen Koordinierung und der zügigen Ergreifung rechtlicher Maßnahmen besondere Bedeutung zukommt.
Ein weiterer besonders wertvoller Aspekt des Vortrags lag in der Hervorhebung des Vermögensmanagements als eines wesentlichen Bestandteils einer effektiven Vermögensrückgewinnung und nicht lediglich als einer technischen Frage im Anschluss an eine Sicherstellung. Es wurde dargelegt, dass der Werterhalt von Vermögenswerten, die Minimierung von Erhaltungsaufwand und Wertverlust sowie die frühzeitige Planung geeigneter Maßnahmen von entscheidender Bedeutung sind, wenn die Vermögensrückgewinnung in der Praxis ihren tatsächlichen Nutzen behalten soll. Der Vortrag befasste sich ferner mit den fortbestehenden Schwierigkeiten der grenzüberschreitenden Rechtsdurchsetzung, darunter Parallelverfahren in unterschiedlichen Jurisdiktionen, einander widersprechende Sicherstellungs- oder Einziehungsanordnungen, unzureichende Vermögenswerte zur Befriedigung mehrerer Geschädigter sowie weitergehende Koordinierungsprobleme zwischen verschiedenen Rechtsordnungen. Diese Gesichtspunkte sind in Fällen mit Bezug zu Serbien von klarer praktischer Relevanz, da die Wirksamkeit eines Rückgewinnungsversuchs nicht nur von der Identifizierung von Vermögenswerten abhängen kann, sondern ebenso davon, dass diese ordnungsgemäß erhalten, sachgerecht verwaltet und in einen weiter gefassten internationalen Rechtsdurchsetzungskontext wirksam eingebunden werden.
Ein weiterer hochrelevanter Vortrag wurde von Herrn Prof. Dr. Gert Vermeulen, Senior Full Professor an der Universität Gent und Direktor des Instituts für Internationale Forschung zur Kriminalpolitik (IRCP), zu den neuesten Entwicklungen bei der Weiterentwicklung der Maßnahmen der Europäischen Union zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung gehalten. Sein Vortrag konzentrierte sich auf drei eng miteinander verknüpfte Entwicklungen: das White Paper for the Anti-Fraud Architecture Review 2025, den Rule of Law Report 2025 sowie den Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zur strafrechtlichen Bekämpfung der Korruption. Ein zentraler Punkt des Vortrags war, dass sich die Europäische Union auf einen kohärenteren und besser koordinierten Rahmen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung hinbewegt, der nicht nur auf den Schutz der finanziellen Interessen der Union gerichtet ist, sondern ebenso auf die Verbesserung von Prävention und Aufdeckung, die Stärkung der Ermittlungs- und Strafverfolgungskapazitäten sowie auf eine effizientere Ausgestaltung von Rückgewinnungsverfahren durch ein engeres komplementäres Zusammenwirken von Institutionen wie OLAF, der EPPO, Europol, Eurojust und AMLA.
Von besonderem Wert war der Nachdruck, mit dem die weitergehende Bedeutung der Korruptionsbekämpfungsmaßnahmen innerhalb der europäischen Rechtsordnung hervorgehoben wurde. Der Vortrag machte deutlich, dass die Rechtsstaatlichkeit nicht nur ein verfassungsrechtliches oder institutionelles Konzept ist, sondern zugleich eine Grundlage für Rechtssicherheit, fairen Wettbewerb, ein ordnungsgemäßes öffentliches Vergabewesen und den Schutz des Binnenmarkts vor der Infiltration durch organisierte Kriminalität bildet. In diesem Zusammenhang wurde der Rule of Law Report 2025 als eine wichtige Quelle für die Bewertung der Wirksamkeit von Maßnahmen zur Betrugs- und Korruptionsbekämpfung dargestellt, einschließlich der Prävention und Sanktionierung von Betrug und Korruption sowie der effektiven Zusammenarbeit mit OLAF und der EPPO. Für die Rechtspraxis mit Bezug zu Serbien ist diese Perspektive besonders relevant in grenzüberschreitenden Angelegenheiten im Zusammenhang mit Investitionen, Berührungspunkten mit dem öffentlichen Sektor und Geschäftsbeziehungen zu in der Europäischen Union ansässigen Akteuren, da solche Sachverhalte zunehmend an sich fortentwickelnden europäischen Standards der Transparenz, der institutionellen Zusammenarbeit und der regulatorischen Glaubwürdigkeit gemessen werden.
Ein weiterer wesentlicher Teil des Vortrags betraf den Vorschlag für eine neue EU-Richtlinie zur Korruptionsbekämpfung, der als ein bedeutender Schritt hin zur Ablösung des bislang zersplitterten und unvollständigen unionsrechtlichen Rahmens durch ein umfassenderes und moderneres Rechtsinstrument dargestellt wurde. Besondere Aufmerksamkeit galt der Ausweitung des materiellen Anwendungsbereichs korruptionsbezogener Straftatbestände, darunter aktive und passive Bestechung im öffentlichen wie auch im privaten Sektor, Veruntreuung, missbräuchliche Einflussnahme, Justizbehinderung, unrechtmäßige Bereicherung und Verschleierung, sowie ferner der Haftung juristischer Personen, verschärften Sanktionen und Ermittlungsinstrumenten, Sicherstellungs- und Einziehungsmaßnahmen, dem Schutz von Hinweisgebern und der Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten und den Organen der Union. Für Praktiker, die sich mit grenzüberschreitenden Sachverhalten befassen, sind diese Entwicklungen von erheblicher Bedeutung, weil sie eine klare Tendenz hin zu stärker strukturierten, anspruchsvolleren und wirksam durchsetzbaren Standards der Korruptionsbekämpfung erkennen lassen, die zunehmend nicht nur innerhalb der Europäischen Union selbst, sondern auch in Sachverhalten mit Drittstaaten relevant werden, wenn Vermögenswerte, Transaktionen, Unternehmen oder rechtliche Risiken mit Jurisdiktionen der Europäischen Union verknüpft sein können.
Ein weiterer hochrelevanter Vortrag wurde von Herrn Clifton Grech, Leiter der Intelligence Analysis Section bei der Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU) Maltas, zu den Herausforderungen und praktischen Erkenntnissen bei der Untersuchung unerlaubter Finanzströme aus der Perspektive einer FIU gehalten. Ein zentraler Punkt seines Vortrags war, dass Wirtschaftskriminalität häufig durch komplexe rechtliche Strukturen und Finanztransaktionen verschleiert wird, die sich über mehrere Jurisdiktionen erstrecken, was zur Folge hat, dass keine einzelne FIU, Strafverfolgungsbehörde oder sonstige Institution, die isoliert handelt, diesen Erscheinungsformen umfassend begegnen kann. In diesem Zusammenhang wurde besonderer Nachdruck auf die internationale Zusammenarbeit, den Informationsaustausch zwischen FIUs, die grenzüberschreitende Meldung und Weitergabe von Erkenntnissen sowie auf die zunehmende Bedeutung gemeinsamer Analysen gelegt, die auf europäischer Ebene unterstützt werden, einschließlich solcher im Rahmen von AMLA.**
Jährliche Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU – Trier, Deutschland, März 2026
Von links nach rechts: Herr Kristaps Bresis (Richter in Lettland), Herr Boris Rohwedder (Director, Anti-Financial Crime & Forensics bei PwC Luxemburg) und Herr Kristijan Karan.
**Der Vortrag vermittelte zudem wertvolle Einblicke in steuerbezogene und sanktionsbezogene Straftaten als Vortaten der Geldwäsche. Im Zusammenhang mit steuerlichen Sachverhalten verwies der Referent auf schwere oder komplexe Formen der Steuerhinterziehung, auf das Layering von im Ausland erlangten Erträgen aus strafbarer Steuerhinterziehung sowie auf Mehrwertsteuerbetrug, während er im Zusammenhang mit Sanktionen zwischen Sanktionsverstößen und Sanktionsumgehung unterschied, die beide Erträge aus Straftaten generieren können und damit aus geldwäscherechtlicher Sicht relevant werden. Besonders hervorzuheben war die Aufmerksamkeit, die Typologien wie dem Missbrauch juristischer Personen zur Verschleierung oder Umgehung, der Nutzung von Jurisdiktionen, die Sanktionsregime der Europäischen Union nicht umsetzen, dem Missbrauch des maritimen Sektors sowie dem Einsatz von Strohpersonen gewidmet wurde. Aus der Perspektive Serbiens sind diese Beobachtungen von klarer praktischer Bedeutung, insbesondere in Fällen, in denen mit Antragstellern aus der Europäischen Union oder mit dort anhängigen Verfahren verbundene Geschäftsstrukturen, Intermediäre, Vermögenswerte oder Transaktionswege Jurisdiktionen außerhalb des unionsrechtlichen Rahmens einbeziehen können.
Ein weiterer hochrelevanter Vortrag wurde von Herrn Boris Rohwedder, Director, Anti-Financial Crime & Forensic Services bei PwC Luxemburg, gemeinsam mit Frau Olesja Skurdalova, Senior Manager im selben Bereich, zum Thema der Unterstützung von Mandanten bei der Risikominderung und der Einhaltung des regulatorischen Rahmens der Europäischen Union gehalten. Der Vortrag konzentrierte sich insbesondere auf die Anforderungen an Hinweisgebersysteme, die Methodik interner Untersuchungen, den Datenschutz sowie den Einsatz künstlicher Intelligenz bei der Untersuchung von Betrugsfällen und finanziellem Fehlverhalten. Ein zentraler Punkt des Vortrags war, dass die Einhaltung des anwendbaren Hinweisgeberrahmens nicht auf das bloße formale Vorhandensein eines Meldekanals beschränkt ist, sondern ein vertrauenswürdiges und sachgerecht strukturiertes System voraussetzt, einschließlich Unabhängigkeit, Vertraulichkeitsschutz, einer klaren Logik für Eingangsbearbeitung und Erstbewertung, festgelegter Eskalationswege, Dokumentation, eines Audit Trails sowie eines datenschutzkonformen Umgangs mit Daten im Sinne der DSGVO.
Was diesen Vortrag aus praktischer Sicht besonders wertvoll machte, war der klare Nachdruck, mit dem die Unterscheidung zwischen Hinweisgebung und Untersuchung herausgearbeitet wurde. Es wurde darauf hingewiesen, dass eine Meldung keine Sachverhaltsaufklärung darstellt und dass bloße Behauptungen für sich genommen noch keine Beweismittel sind. In diesem Zusammenhang wurde hervorgehoben, dass professionelle Untersuchungskompetenz von entscheidender Bedeutung ist und dass Untersuchungen in der Praxis häufig an Interessenkonflikten, dem Fehlen forensischer Methodik, einer unzureichenden Beweisstrategie, mangelhafter Dokumentation oder einer zu eng gefassten Untersuchungsreichweite scheitern. Ebenso hilfreich war der strukturierte Überblick darüber, wie eine professionelle Untersuchung ablaufen sollte – von der Entgegennahme einer Meldung und der Eskalation über Planung, Beweissicherung und Interviews bis hin zu Berichterstattung, Remediation und der Minderung zukünftiger Risiken. Für die Rechtspraxis mit Bezug zu Serbien sind diese Gesichtspunkte besonders relevant in Sachverhalten, in denen serbische Gesellschaften Teil weiter gefasster, mit der Europäischen Union verknüpfter Unternehmensstrukturen sind oder in denen ausländische Mandanten interne Untersuchungen, Compliance-Prüfungen oder eine rechtlich belastbare Sachverhaltsaufklärung in mit Serbien verbundenen Angelegenheiten benötigen.
Ein weiterer wesentlicher Teil des Vortrags betraf die Rolle von Technologie und künstlicher Intelligenz bei der Stärkung von Untersuchungskapazitäten. Es wurde erläutert, dass künstliche Intelligenz den gesamten Untersuchungszyklus unterstützen kann, einschließlich der Entgegennahme von Hinweisen und der Untersuchungsplanung, der Datenerhebung und sachverhaltsbezogenen Analyse, der E-Mail-Auswertung, der Vorbereitung von Interviews, der Berichterstattung sowie der Qualitätskontrolle. Der Vortrag befasste sich ferner mit der Erkennung von Dokumentenfälschungen und wies darauf hin, dass ein erheblicher Teil gefälschter Dokumente mit bloßem Auge nicht erkennbar sein kann, weshalb die technologiegestützte Prüfung in der Praxis zunehmend an Bedeutung gewinnt. Dies ist von klarer praktischer Relevanz für grenzüberschreitende Sachverhalte mit Bezug zu Serbien, insbesondere wenn die Bewertung von Dokumenten, Finanzunterlagen, Onboarding-Unterlagen oder Identitätsdokumentationen für die Betrugsanalyse, die regulatorische Compliance oder Maßnahmen der Vermögensermittlung im Zusammenhang mit Jurisdiktionen der Europäischen Union von Bedeutung sein kann.
Ein weiterer hochrelevanter Vortrag wurde von Frau Kristel Siitam-Nyiri, Europäischer Staatsanwältin bei der Europäischen Staatsanwaltschaft (EPPO) in Luxemburg, zum Thema der Rolle der EPPO beim Schutz der Gelder europäischer Steuerzahler vor Straftätern gehalten. Der Vortrag verdeutlichte, weshalb sich die EPPO zu einem echten Wendepunkt bei der Ermittlung und strafrechtlichen Verfolgung von Straftaten entwickelt hat, welche die finanziellen Interessen der Europäischen Union beeinträchtigen, darunter groß angelegter grenzüberschreitender Mehrwertsteuerbetrug, Zollbetrug, Korruption zulasten von EU-Mitteln, Veruntreuung von Vermögenswerten der Europäischen Union sowie damit verbundene Geldwäsche. Besonders wertvoll war der Nachdruck, mit dem auf die Fähigkeit der EPPO hingewiesen wurde, als eine einheitliche supranationale Staatsanwaltschaft in 24 teilnehmenden Mitgliedstaaten zu agieren und dabei dezentralisierte Ermittlungen mit zentraler Koordinierung, analytischer Unterstützung und dem, was als „Hubschrauberperspektive“ auf komplexe kriminelle Netzwerke beschrieben wurde, zu verbinden. Die für das Jahr 2025 vorgestellten operativen Kennzahlen verdeutlichten das Ausmaß dieser Tätigkeit zusätzlich, mit 3.602 aktiven Verfahren, einem geschätzten Schaden in Höhe von 67,27 Milliarden EUR, 987 aktiven Verfahren mit grenzüberschreitender Dimension sowie 1,13 Milliarden EUR an erlassenen Sicherstellungsanordnungen. Für die Rechtspraxis mit Bezug zu Serbien ist diese Perspektive von besonderer Bedeutung, weil sie zeigt, wie Sachverhalte der Finanzkriminalität mit Bezug zu Jurisdiktionen der Europäischen Union zunehmend durch koordiniertes, grenzüberschreitendes und informationsgestütztes Vorgehen bearbeitet werden, einschließlich der Zusammenarbeit mit nicht teilnehmenden Mitgliedstaaten und Drittstaaten.
Ein weiterer besonders wertvoller Vortrag aus Verteidigungsperspektive wurde von Herrn Adrian Șandru, Mitglied des ECBA Advisory Board und Strafverteidiger aus Rumänien, zu den Herausforderungen der Prävention und Verteidigung im Bereich der Wirtschaftskriminalität in einem sich fortentwickelnden regulatorischen Rahmen gehalten. Sein Vortrag war besonders relevant, weil er deutlich machte, dass die Verteidigung in Wirtschaftsstrafverfahren nicht mehr als rein strafrechtliche Angelegenheit verstanden werden kann, sondern zugleich in regulatorischer, verwaltungsrechtlicher und compliancebezogener Hinsicht mitgedacht werden muss, und zwar häufig lange bevor Staatsanwaltschaften formal in ein Verfahren eintreten. Besondere Aufmerksamkeit galt internen Untersuchungen, der Sanktionsbetroffenheit, der Überführung von Beweismitteln zwischen Verwaltungs- und Strafverfahren, verteidigungsrelevanten Herausforderungen im Zusammenhang mit der EPPO, Dawn Raids sowie der Fragilität des Legal Privilege in der grenzüberschreitenden Praxis. Für die Rechtspraxis mit Bezug zu Serbien sind diese Beobachtungen in hohem Maße relevant, insbesondere in Sachverhalten, in denen serbische Gesellschaften, Führungskräfte oder Vermögenswerte mit Geschäftspartnern in der Europäischen Union, regulatorischen Erwartungen oder Ermittlungstätigkeiten verbunden sind, da Risiken zunächst durch Hinweisgebersachverhalte, geldwäscherechtliche Warnsignale, Defizite bei Sanktionsscreenings, interne Überprüfungen oder verwaltungsrechtliche Untersuchungen entstehen können, während die Verteidigung bereits in einem sehr frühen Stadium Fragen der Zuständigkeit, der Beweisverwertbarkeit, des Schutzes privilegierter Kommunikation und der übergreifenden grenzüberschreitenden Strategie in den Blick nehmen muss.
Zu den weiteren bemerkenswerten Vorträgen gehörten jene von Herrn Burkhard Mühl, Berater für die Bekämpfung der Finanz- und Wirtschaftskriminalität und ehemaliger Leiter des European Financial and Economic Crime Centre (EFECC) bei Europol, zu den neuesten Trends und Bedrohungen im Bereich der Finanz- und Wirtschaftskriminalität; von Frau Elena Tabone, Head of Enforcement bei der Financial Intelligence Analysis Unit (FIAU) Malta, zu AMLA seit der Aufnahme ihrer operativen Tätigkeit im Juli 2025; von Herrn Peter Dunne, Seconded National Expert in der Casework Unit bei Eurojust, zu den jüngsten Entwicklungen der Rolle von Eurojust bei der Unterstützung von Ermittlungen im Bereich der Wirtschaftskriminalität und der internationalen Rechtshilfe; von Frau Lora von Ploetz, Head of Division for AML Supervision of E-Money and Payment Institutions, Agents and Crypto-Asset Service Providers bei der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), zur Aufsicht über die Finanzmärkte und zur Bekämpfung der Geldwäsche in einem sich wandelnden regulatorischen Rahmen; sowie von Frau Anita van Dis-Setz, National Coordinating Public Prosecutor for Anti-Money Laundering and Asset Recovery beim National Office for Serious Fraud, Environmental Crime and Asset Confiscation in Amsterdam, zur Wirtschaftskriminalität aus justizieller Perspektive.
Jährliche Konferenz über Wirtschaftskriminalität in der EU – Trier, Deutschland, März 2026
Von links nach rechts: Herr Kristijan Karan, Herr Jean-Philippe Rageade (Direktor der Akademie für Europäisches Recht) und Herr Ramin Farinpour (Senior Lawyer bei der ERA).
Zuletzt besuchte ich Trier im November 2024, als ich an der Annual Conference on AML and Financial Compliance in the EU 2024 teilnahm. Auf der Grundlage sowohl dieser früheren Erfahrung als auch meines jüngsten Besuchs betrachte ich die ERA als einen echten Goldstandard im Bereich der juristischen Fortbildung. Besonders hervorzuheben sind das hohe Maß an Professionalität und Engagement, das vom ersten Moment der Registrierung an über die gesamte Organisation der Veranstaltung hinweg bis während des gesamten Aufenthalts in Trier spürbar war. Auch die Konferenzinfrastruktur der ERA war außerordentlich gut konzipiert; ein hochprofessionelles audiovisuelles System gewährleistete, dass Fragen und Wortmeldungen sowohl der vor Ort anwesenden als auch der online zugeschalteten Teilnehmer reibungslos und auf natürliche Weise in die Diskussion eingebunden werden konnten. An jeden Vortrag schloss sich ausreichend Zeit für Fragen, Diskussionen und den unmittelbaren Austausch mit den Referenten an, was dem Programm einen erheblichen praktischen Mehrwert verlieh. Sehr geschätzt habe ich zudem die besondere Atmosphäre Triers selbst, einer Stadt, die mit Recht als das „Rom des Nordens“ bezeichnet wird. Besonders glücklich war ich darüber, die Konstantinbasilika in einem Moment betreten zu können, in dem sie völlig leer war, was es mir ermöglichte, ihre beeindruckende Architektur und den Klang der Orgel in einem wirklich außergewöhnlichen Rahmen in vollem Umfang auf mich wirken zu lassen.
Dieser jüngste Aufenthalt in Trier hat mich in meinem Entschluss, Mitglied der Friends of ERA Association zu werden, weiter bestärkt. Bei dieser Vereinigung handelt es sich um ein europaweites Netzwerk, das die Mission der ERA unterstützt, den Dialog, das Lernen und die Zusammenarbeit im Bereich des Unionsrechts zu stärken, und zugleich zu konkreten Initiativen wie dem Stipendienprogramm der ERA, dem Young European Lawyers Contest sowie dem Fund for the Western Balkans and Ukraine beiträgt. Für mich als Rechtsanwalt in Serbien, dessen Tätigkeit auf die rechtliche Betreuung von Mandanten aus Jurisdiktionen der Europäischen Union in mit Serbien verbundenen Angelegenheiten ausgerichtet ist, ist eine Mitgliedschaft nicht nur deshalb von besonderem Wert, weil sie eine hochwertige juristische Fortbildung in Europa unterstützt, sondern auch deshalb, weil sie Zugang zu einem professionellen Netzwerk gleichgesinnter Juristinnen und Juristen, zu regelmäßigen Gelegenheiten zur fachlichen Vernetzung, zu Aktivitäten nationaler Chapters sowie zu hochwertigen Konferenzunterlagen und fachkundigen Vorträgen eröffnet. Als besonders bedeutsam empfinde ich zudem, dass die Vereinigung die juristische Fortbildung in Beitrittskandidatenländern unterstützt, unter anderem durch ihren Fund for the Western Balkans and Ukraine, was die übergeordnete Bedeutung der Stärkung beruflicher Verbindungen und juristischen Wissens in jenen Teilen Europas widerspiegelt, in denen eine weitergehende Annäherung an die Rechtsstandards der Europäischen Union nach wie vor von besonderer Relevanz ist.
Insgesamt hat diese Konferenz erneut bestätigt, wie eng die Entwicklungen in den Bereichen der Rechtsdurchsetzung bei Wirtschaftskriminalität in der Europäischen Union, der Vermögensrückgewinnung, der Geldwäschebekämpfung, der Sanktionen und der regulatorischen Compliance mit der Rechtspraxis in Serbien verbunden sind, sobald Mandanten, Vermögenswerte, Transaktionen oder Risiken grenzüberschreitende Bezüge aufweisen. Für unsere Kanzlei ist die Teilnahme an Programmen dieser Art nicht nur eine Frage des fachlichen Interesses, sondern ein wesentlicher Bestandteil der Aufrechterhaltung jenes Kenntnisstands und jener internationalen Perspektive, die erforderlich sind, um Mandanten aus Jurisdiktionen der Europäischen Union in komplexen, mit Serbien verbundenen Angelegenheiten sachgerecht zu beraten und zu vertreten. Gerade durch diese Form der kontinuierlichen Auseinandersetzung mit europäischen Rechtsentwicklungen und professionellen Netzwerken sind wir bestrebt, Rechtsberatung zu erbringen, die sowohl praxisnah fundiert als auch mit den tatsächlichen Anforderungen der heutigen grenzüberschreitenden Rechtspraxis in Einklang steht.

Autor: Kristijan Karan, Rechtsanwalt in Novi Sad, Serbien

Veröffentlicht: 8. April 2026